In diesem Kurstext gehen wir auf die Richtlinien für Konstruktion ein. Richtlinien und Gesetze sind federführend bei einer Konstruktion.
Für ein optimales Verständnis helfen dir einige anschauliche Beispiele zu dem Thema.
Richtlinien für Konstruktionen
Für jedes technische Bauteil, unabhängig davon ob es sich um ein Schraubendreher oder um einen Motor handelt, müssen Richtlinien, Gesetze und Unternehmensstandards eingehalten werden.
Gesetze
Vom Gesetzgeber formulierte Vorgaben in Form von Gesetzen, Vorschriften oder Richtlinien haben wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen und eben auch auf die Konstruktionsabteilung.
Gesetze können auf lokaler, bundesweiter oder europäischer Ebene formuliert werden und sind einer fortwährenden Anpassung und Aktualisierung unterworfen.
Bereiche in denen die Gesetzgebung prägenden Einfluss nimmt sind
- Sicherheit der Mitarbeiter (Mitarbeiterschutz)
- Sicherheit des Produkts (Produktsicherheit)
- Sicherheit der Kunden (Kundenschutz)
- Sicherheit der Umwelt (Umweltschutz)
- Verträge der Mitarbeiter (Arbeitsverträge)
- Verträge mit Kunden (Kundenverträge / Kaufverträge) oder Zulieferern (Zulieferverträge)
Gesetze zur Sicherheit
In diesem Abschnitt betrachten wir die drei ersten Punkte. Jeder dieser Punkt hat einen direkten Einfluss auf Konstruktionsüberlegungen.
Mitarbeiterschutz: Die Unversehrtheit eines jeden Mitarbeiters muss bei der Fertigung des Produkts uneingeschränkt gewährleistet werden. So muss eine Verletzungsgefahr oder ein Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgeschlossen werden. Auch die Einhaltung von Lärmgrenzwerten wird hier erfasst. Hinzukommen weitere Punkte.
Produktsicherheit: Ein Produkt welches als Teil in ein größeres Produkt eingeht, muss seine Funktion während seiner Betriebszeit erfüllen und darf nicht ausfallen oder versagen.
Kundensicherheit: Der Kunde muss sich darauf verlassen können, dass er bei der Nutzung des Produkts unter Einhaltung der Bedienungsanleitung zu jedem Zeitpunkt unversehrt bleibt.
Umweltschutz
Bis zur Jahrtausendwende spielte der Umweltschutz in der Industrie eine eher untergeordnete Rolle. Heute müssen Unternehmer und Konstrukteure ein Vielzahl von Gesetzen bei der Produktion und darüber hinaus beachten.
Angefangen bei der Produktion selbst (Emissionen), über die Auswahl von umweltschonenden Werkstoffen und Betriebsstoffen, bis hin zur Entsorgung von Produkten und prozessbedingten Nebenprodukten.
Auch die Art und das Material von Verpackungen werden heute durch eindeutige Gesetze formuliert.
Eine besonders wichtige Entwicklung ist der Verzicht auf Kunststoffe, welche zu einer zunehmenden Vermüllung der Ozeane und Landmassen führt. Heutzutage sind viele Unternehmen bestrebt die Verwendung von Kunststoffen einzuschränken oder diese direkt durch umweltverträglichere Materialien wie Hanf oder Zellulose zu ersetzen.
Die Reduzierung von Schadstoffemissionen ist die zweite Säule des Umweltschutzes für Unternehmen. Dass früher keine Maßnahmen unternommen wurden, zeigt sich in vielen Schwerindustriestandorten noch heute an rußverschmierten Häuserfassaden. Heute sorgen vermehrt komplexe Filteranlagen für eine starke Reduzierung von Schadstoffemissionen
Verträge
Verträge sind die Eckpfeiler eines jeden Geschäfts. Dabei werden Verträge zwischen Unternehmen und Mitarbeitern, sowie zwischen Unternehmen Kunden und Zulieferern geschlossen.
Verträge, die zwischen dem Unternehmen und den Mitarbeitern geschlossen werden, regeln u.A. die Arbeitsaufgaben sowie die dafür vorgesehene Entlohnung.
Verträge zwischen Unternehmen und Kunden, sowie zwischen Unternehmen und Zulieferern sind meisten wesentlich komplexer als Arbeitsverträge. Und haben einen wesentlichen Einfluss auf die Konstruktion.
Die Unternehmen versichern dem Zulieferer vertraglich, dass sie die bestellte Menge abnehmen und dafür auch fristgerecht bezahlen. Im Umkehrschluss versichert der Zulieferer, dass er dem Unternehmen das Material / die Produkte auch in der vertraglich geregelten Qualität und Menge liefert.
Die Unternehmen versichern dem Kunden vertraglich, dass die gelieferten Produkte den zuvor vertraglich zugesicherten Eigenschaften, sowie der vereinbarten Qualität und Menge entspricht. Im Umkehrschluss versichert der Kunde, dass er dem Unternehmen auch in der vertraglich vereinbarten Mengen zum festgelegten Preis abnimmt.
Unternehmensstandards
Generell bieten sich für Unternehmen Standards (Unternehmensstandards) an, die über Richtlinien, hausinterne Vorgaben und die Unternehmenskultur sowie Unternehmensvision formuliert werden.
Der Zweck von Standards sind
- Vereinheitlichung,
- Aufbereitung von Informationen,
- Umsetzung von verhaltensorientierten und ablauforientierten Vorgaben.
Denn produzierende Unternehmen zeichnen sich häufig durch ihn einzigartiges Wissen und über Jahre erworbene Kompetenzen aus.
Betroffene Abteilungen sind:
- Beschaffung
- Planung/ Konstruktion
- Buchhaltung / Personal
- F&E (Forschung und Entwicklung)
- Fertigung
- Lagerhaltung
- Absatz und Vertrieb (Marketing)
Damit weder das Wissen noch die Kompetenzen in diesen Abteilungen unzureichend ausgenutzt werden, legt man Unternehmensstandards fest.
Ein parallel dazu entwickeltes Wissensmanagement hilft das vorhandene Wissen und Know how zu bewahren und es weiterzuentwickeln.
In erster Linie gelten die Unternehmensstandards für die Arbeitsweise im Betrieb. Davon ist auch die Konstruktionsabteilung betroffen. Diese muss bei der Materialauswahl, Produktgestaltung und Fertigung auch Standards einhalten.
Auch die Kommunikation mit dem Kunden oder anderen Abteilungen im Unternehmen sollte an Standards gebunden sein.
In Zeiten von Social-Media, Sozialen Netzwerken und digitalen Kundenrezensionen können Kunden beinahe uneingeschränkt auf vergangene Informationen und Erfahrungen anderer Kunden zurückgreifen. Daher haben Kundenstimmen im Internet eine tragende Bedeutung für Unternehmen und deren Produkte.
Nachdem wir uns nun ausführlich mit dem Thema Unternehmensstandards befasst haben, starten wir im nächsten Abschnitt mit den Berechnungsgrundlagen für die Maschinentechnik!
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