BAföG für die Weiterbildung zum Techniker
Wenn du bereit bist für ein Technikerstudium bist, aber immer noch eine Finanzierungslücke über deinem Vorhaben schwebt, dann hast du die Möglichkeit einen Antrag zu zwei Formen der staatlichen Förderung zu stellen.
- BAföG (Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
- AFBG (Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) – Auch Meister-BAföG genannt.
Beide Förderungsmöglichkeiten können aber nicht miteinander kombiniert werden.
Unten findest du die weiterführenden Links.
Hast du einen Anspruch auf staatliche Förderung?
BAföG?
Ob du einen Anspruch auf BAföG hast richtet sich in erster Linie nach deinem Alter und eventuellen älteren Förderungen.
So solltest du jünger als 30 sein und bisher keine Förderung (aus einem vorherigen Studium) erhalten haben.
Wenn es sich jedoch um einen zweiten Bildungsweg handelt dann ist auch eine Förderung jenseits der 30er Altersmarke möglich, wenn du eine Eignung dafür nachweisen kannst.
AFBG?
Das gute Vorab, beim Meisterbafög ist keine Alterbegrenzung gegeben. Ansprucht besteht hier nur im Fall einer Vollzeit- oder Teilzeitausbildung. Die Förderung bedingt jedoch von dem Studierenden einen regelmäßigen Besuch der Veranstaltung und Leistungsnachweise.
Mit welcher Förderhöhe kann ich rechnen?
BAföG – Förderhöhe
Wenn du nicht verheiratet bist und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst kannst du einen Anspruch von bis zu 487 EUR pro Monat geltend machen.
Hinzukommen ein monatlicher Wohnzuschuss von maximal 72 EUR und eine monatliche Beteiligung an der Kranken- und Pflegeversicherung von 64 EUR.
Aus allen drei Beträgen ergibt sich ein Gesamtanspruch von bis zu 623 EUR/Monat.
Aber aufgepasst! Die Förderhöhe richtet sich nach dem Einkommen. Auch das Einkommen eines Ehepartners oder der Eltern wird bei der Ermittlung des Anspruches berücksichtigt. – Dennoch gelten in allen Fällen Freibeträge, weshalb sich eine Antragstellung immer lohnt!
Hast du bereit drei Jahre nach dem Ende deiner Ausbildung gearbeitet, dann wird das Einkommen der Eltern nicht mehr berücksichtigt.
AFBG – Förderhöhe
SINGLE ohne Kind
Entscheidest du dich für ein Vollzeitstudium kannst du als Single ohne Kind mit einer maximale Förderhöhe von 675 EUR pro Monat rechnen. Dabei schlüsselt sich der Betrag in einen Zuschuss (229 EUR) und ein Darlehen (446 EUR) auf.
SINGLE mit einem Kind
Als alleinstehende Mutter oder alleinstehender Vater hast du einen maximalen monatlichen Anspruch von 885 EUR. Auch hier teil sich der Betrag in einen Zuschuss (334 EUR) und ein Darlehen (551 EUR) auf.
VERHEIRATET mit einem Kind
Als kleine Familie mit einem Kind liegt der maximale Anspruch bei 1100 EUR pro Monat. Dieser Betrag schlüsselt sich in 334 EUR Zuschuss und 871 EUR Darlehen auf.
VERHEIRATET mit mehr als einem Kind
Als vierköpfige Familie hast du als Antragsstelle einen maximalen Anspruch von 1319 EUR. Hier entfällt ein gut ein Drittel auf den Zuschuss (439 EUR) und 2/3 werden als Darlehen (871 EUR) gewährt.
Aufgepasst! Das eigene Vermögen, das Einkommen des Ehepartners wird mit festgelegten Freibeträgen gegenrechnet.
Maximale Förderungsdauer
Bei einer Vollzeitweiterbildung werden maximal 24 Monate, also 4 Semester gefördert.
Wenn du eine Teilzeitweiterbildung absolvieren möchtest dann verlängert sich der Anspruch auf 48 Monate
In besonderen Härtefällen kann die Förderdauer um weitere 12 Monate verlängert werden.
Rückzahlung der staatlichen Förderung (Fristen)
BAföG
Hier hast du Glück gehabt! Als Fachschüler an einer Technikerschule musst du nach dem Abschluss deines Studiums keine Rückzahlungen tätigen. Denn dir wird dieses BAFöG als staatlicher Zuschuss gewährt.
AFBG
Anders als beim herkömmlichen BAföG musst du den Betrag, der dir als Darlehen gewährt wurde zurückzahlen.
Innerhalb der ersten sechs Jahr nach Abschluss der Technikerweiterbildung ist dein Darlehen noch zins- und tilgungsfrei.
Wagst du dann noch den Schritt in die Selbständigkeit und gründest deine eigene Existenz, dann werden die Teile deiner Darlehensschuld erlassen.
Bevor du jetzt jedoch anfängst Anträge zu stellen, empfehlen wir dir im Vorfeld das Gespräch mit einem Fachberater der IHK oder des Jobcenters zu suchen.
Diese können dir bei der Entscheidung und dem Ausfüllen des Antrages behilflich sein.
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